: Recht auf Hierbleiben
■ Will die SPD für ausländische Frauen nach Scheidung vom deutschen Gatten
Bonn (AP) – Ausländische Frauen, die von ihren deutschen Ehemännern schwer mißhandelt werden, sollen nach Vorstellung der SPD nach der Scheidung ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Eine entsprechende Regelung für besondere Härtefälle, bei denen bisher eine Ehezeit von drei Jahren erforderlich ist, hat die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cornelie Sonntag-Wolgast, gestern vorgeschlagen.
In weniger gravierenden Fällen zerrütteter Ehen zwischen Deutschen und Ausländern will die SPD dem ausländischen Partner nach einer Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zugestehen, wenn die Ehe in Deutschland mindestens zwei Jahre bestanden hat. Bisher sind vier Jahre erforderlich. Ganz auf eine Frist zu verzichten sei nicht durchsetzbar, meinte Sonntag-Wolgast, weil dann erneut eine Diskussion um die Verhinderung von Scheinehen aufflammen würde.
Die Sozialdemokraten fordern ferner eine sogenannte Altfallregelung für Asylbewerber. Bewerber, die trotz Ablehnung nicht abgeschoben werden, sollen nach acht Jahren eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Lebt ein minderjähriges Kind in der Familie, sollen fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland reichen.
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