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Arme Männer

Männer, die in Bayern oder Baden-Württemberg keine Lust hatten, ihrer Dienstpflicht bei der Feuerwehr nachzukommen, mußten – im Gegensatz zu den Frauen – jahrelang eine Feuerwehrabgabe leisten. Sie wurden damit jahrelang geschlechtlich diskriminiert, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Es befand, die Abgabe verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Immerhin könnten auch Frauen heutzutage bei der Feuerwehr arbeiten. Dennoch müssen Frauen zukünftig nicht mit einer Gebühr rechnen, wenn sie keine Ambitionen zur Feuerwehrfrau haben. Denn die Karlsruher Richter verwarfen gleich die gesamte Gebühr als unzulässige Sonderabgabe. flo/Foto:

Christian Schulz/Paparazzi

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