: Keine objektive Leistungsbewertungen
■ betr.: „Den Allerbesten nur das Allerbeste“, taz vom 13. 4. 95
Die Vorschläge von Innenminister Kanther zur Reform des öffentlichen Dienstes zeigen einige positive Veränderungen. Positiv zu werten ist, daß das Gehalt für jüngere Beamte schneller und kräftiger steigen und sich der Verheiratetenzuschlag nach dem Einkommen des Ehepartners richten soll. Doch Zweifel sind an einer leistungsorientierten Bezahlung angebracht.
Die Leistung der BeamtInnen wird von Vorgesetzten anhand von Beurteilungen gemessen. Derartige Beurteilungen sind alles andere als objektiv und werden somit dem tatsächlichen Leistungsstand nur in den allerwenigsten Fällen gerecht. Mit den Beurteilungen und einer sogenannten leistungsgerechten Bezahlung wird innerhalb der Beamtenschaft eine noch größere Anpassung erreicht, die den BürgerInnen und einer demokratischen Entwicklung nicht hilfreich sein wird. Um vorwärtszukommen, werden sich BeamtInnen noch mehr als bisher den Vorstellungen und Wünschen ihrer Vorgesetzten unterwerfen müssen.
Eine Reform im Beamtentum muß bei den Beurteilungsrichtlinien, den zahlreichen Besoldungsgruppen und Dienstgraden ansetzen. Das Beförderungswesen führte dazu, daß BeamtInnen, die die gleiche Arbeit leisten, in bis zu vier verschiedenen Gehaltsgruppen bezahlt werden. Nicht der überflüssige Dienstgrad – die Tätigkeit muß bewertet werden. Erst danach ist die Leistung zu bewerten, und zwar nicht nur von Vorgesetzten, sondern von allen mitarbeitenden KollegInnen. Jürgen Korell, Vorstandsmit-
glied der BAG Kritische Polizi-
stInnen e.V., Wiesbaden
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