: Unterm Strich
Knapp drei Wochen vor dem Treffen zwischen Helmut Kohl und Boris Jelzin hat das russische Parlament am Freitag einen vorläufigen Rückgabestopp für alle Kulturgüter beschlossen, die im Zweiten Weltkrieg nach Rußland verschleppt wurden. Die Staatsduma nahm den Beschluß „Über das Moratorium für die Rückgabe von Kulturgütern, die in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges verlagert wurden“ mit Mehrheit an. Möglicherweise will die Duma mit diesem Beschluß verhindern, daß Jelzin und Kohl, die am 9. Mai zum 50. Jahrestag des Sieges über Hitler-Deutschland zusammenkommen, Sondervereinbarungen zur sogenannten Beutekunst treffen. Das von der Duma beschlossene Dokument sieht vor, daß russische Behörden oder Staatsorgane bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes keine Entscheidungen in diesen Fragen treffen dürfen. Bislang haben Bonn und Moskau ergebnislos über eine Rückgabe der Kunstwerke verhandelt.
Die Zeitschrift „Theater heute“ darf zwei Briefe des Autors Botho Strauß nicht weiter veröffentlichen. Das hat am Freitag das Berliner Kammergericht in einer Berufungsverhandlung entschieden. Das Gericht hält die Briefe von Strauß nach Angaben seines Anwalts „für urheberrechtlich geschützte Sprachwerke, über deren Erstveröffentlichungsrecht der Autor selbst entscheiden darf“. Ein Recht der Presse, gegen diesen Willen Texte zu veröffentlichen, gibt es laut Gericht nicht. Damit steht für den Anwalt fest, daß „Theater heute“ die Urheberrechte von Botho Strauß verletzt habe. Im Januar hatte das Berliner Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen mit der Begründung, das Informationsrecht der Presse stehe höher als das Recht des Autors, über die Erstveröffentlichung eines Werkes entscheiden zu dürfen. Dem Friedrich Verlag als Herausgeber der Zeitschrift droht bei künftiger Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu einer halben Million Mark.
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