OB-Wahl gestoppt?

■ BHV: Gerichtsentscheid über Verfahren

Das Bewerbungsverfahren für die Posten des Oberbürgermeisters und Bürgermeisters in Bremerhaven muß womöglich neu aufgerollt werden. Heute entscheidet das Bremer Verwaltungsgericht über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung, mit dem der Hamburger Rechtsanwalt und OB-Bewerber Dr. Rolf Geffken die Aussetzung des Verfahrens erreichen will.

Und das mit guter Aussicht auf Erfolg. Entgegen jeder rechtlichen Anforderung sind nämlich die 15 zur mündlichen Anhörung am Samstag geladenen Kandidaten nicht nach klaren Kriterien aus dem großen Kreis der BewerberInnen ausgewählt worden. Insbesondere ist unverständlich, warum Geffken, der neben besonderer juristischer Qualifikation auch jahrelange Praxis als stellvertretender Personalratsvorsitzender der Hamburger Verwaltung sowie als stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung von Eimsbüttel (mit mehr Einwohnern als Bremerhaven) verfügt, nicht zur mündlichen Vorstellung eingeladen wurde, der Lehrer Manfred Richter (FDP) oder der Bremerhavener Amtsgerichtspräsident Uwe Lissau (AfB) aber sehrwohl.

Der schwere Formfehler ist inzwischen offenbar auch Bremerhavens Stadtverordneten-Vorsteher Alfons Tallert aufgefallen. Er versuchte den Rechtsstreit nämlich gestern damit zu verhindern, daß er den Anwalt Geffken doch noch per Fax zur Anhörung am Samstag einlud. Die bereits zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen möge er doch bitte dann wieder mitbringen. „Die reine Farce“, findet Anwalt Geffken und besteht auf einer gerichtlichen Entscheidung. Ase