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Schutz vor Zwangstests

■ HIV-Infizierte haben „Recht auf Nichtwissen“

Berlin (taz) – HIV-Infizierte sind heimlichen Antikörpertests nicht mehr länger schutzlos ausgeliefert: Zum erstenmal hat in Deutschland ein Gericht den Aidstest ohne Einwilligung des Patienten als „schweren Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht“ verurteilt und dem Betroffenen nachträglich ein Schmerzensgeld zugestanden. Das Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 250308/92) ist jetzt rechtskräftig geworden. Die drei Richter der Kammer sehen in einem HIV-Test ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten ein „rechtswidriges“ und „schuldhaftes“ Verhalten. Das „Recht auf Nichtwissen“ sei verletzt worden.

Den Rechtsstreit gegen einen Hautarzt aus Köln hatte der – inzwischen an Aids verstorbene – 45jährige Peter Bürger angestrengt. Anwalt Johannes Latz hatte den Prozeß auf Wunsch des Klägers nach dessen Tod für den Erben weitergeführt.

Bürger war bei dem Hautarzt im Sommer und Herbst 1989 wegen Hämorrhoiden in Behandlung gewesen. Nach einer Blutentnahme ließ der Arzt im Alleingang einen HIV-Test durchführen. Das Ergebnis „HIV-positiv“ teilte er dem perplexen Patienten am 12.10. 1989 mit. Den expliziten Hinweis des Labors, der positive Testbefund solle dem Patienten nur im Beisein einer Vertrauensperson mitgeteilt werden, ignorierte der Arzt. Arzt und Patient hatten zuvor zu keinem Zeitpunkt über einen möglichen Test gesprochen.

Manfred Kriener Seiten 4 und 10

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