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Gift am Gleis völlig legal

■ Gericht: Bahn darf ohne Erlaubnis spritzen

Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf Gleisanlagen muß keine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. Die Umweltbehörden der Länder gingen bislang von einer Genehmigungspflicht aus, sahen gleichzeitig aber Sonderregelungen für die Deutsche Bundesbahn vor. Nach der Privatisierung der Bundesbahn sei dieses Privileg fortgefallen, so daß die Entscheidung des Gerichts auch für die künftige Praxis der Deutschen Bahn AG Bedeutung habe. (AZ: 1 BA 19/94)

Das OVG hatte über die Klage einer im Land Bremen ansässigen Privatbahn zu entscheiden. Die Umweltbehörde hatte der Bahn in den vergangenen Jahren die Genehmigung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur in eingeschränktem Umfang erteilt. Sie hatte das damit begründet, daß der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gleisanlagen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Verunreinigung einer generellen Genehmigungspflicht unterliege. Diesem Schutz des Grund- und Trinkwassers trage das Gesetz Rechnung, so bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, entschied das Gericht . Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist das Urteil „eine Katastrophe für die Qualität des Grund- und Trinkwassers in Deutschland“. Allein die Deutsche Bahn AG könnte danach künftig Pestizide über 40 000 Hektar Gleisflächen genehmigungsfrei einsetzen. Greenpeace-Chemiker Benedikt Härlin forderte deshalb ein neues Pflanzenschutzgesetz für den Fall, daß das Urteil Bestand haben sollte. dpa

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