: Erster Bremer Ozonalarm mit Folgen
■ Tempo 90 auf der Autobahn, 50 in der Stadt / Polizei darf aber keine Bußgelder verhängen
Zum ersten Mal schlägt seit gestern nachmittag der Mief des Autoverkehrs auch in Bremen auf seine VerursacherInnen zurück. Mit der Ausrufung des Ozonalarms in Niedersachsen gilt automatisch auch im kleinsten Bundesland eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h auf den Autobahnen und 50 km/h auf allen anderen Straßen. In Niedersachsen sind auf Landstraßen noch 80 km/h zulässig. Die Beschränkung gilt vorerst bis heute, 19 Uhr. Sie wird verlängert, wenn die Ozonwerte bis dahin nicht deutlich gesunken sind.
In Cloppenburg, Lingen und Nordenham war gestern nachmittag die Ozonkonzentration über 215 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft angestiegen, in Wilhelmshaven und Emden wurde dieser Grenzwert exakt erreicht. Damit war das seit Sommer vergangenen Jahres in Niedersachsen und Bremen verbindlich geregelte Limit für den Ozonalarm überschritten. Zwar lagen die Maximalwerte in Bremen gestern noch deutlich unterhalb der Alarmgrenze bei bis zu 163 Mikrogramm, doch die Bremer Sommersmogverordnung tritt auch dann in Kraft, wenn die Wert an drei mindestens 50 Kilometer voneinander entfernten Orten in Niedersachsen oberhalb der kritischen Marke angelangt sind.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen kann von der Polizei bisher allerdings noch nicht mit Bußgeldern durchgesetzt werden. Denn noch immer verweigert die Bundesregierung ihre Zustimmung zu einer bundeseinheitlichen Regelung, die in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden könnte. Erst dann dürften die Länder das Ozon-Tempolimit mit amtlichen Verkehrszeichen an den Straßen durchsetzen. Die Polizei werde rasende Luftverpester allerdings anhalten und ermahnen, langsamer zu fahren, kündigte das niedersächsische Innenministerium gestern an.
Erheblich schärfere Maßnahmen gegen den Sommersmog wollen noch in diesem Sommer die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen verordnen. Das gab gestern eine Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums bekannt. Im Gespräch seien Geschwindigkeitsbegrenzungen bereits ab einem Ozonwert von 180 Mikrogramm je Kubikmeter Luft und Fahrverbote ab einer Ozonbelastung von 240 Mikrogramm.
Die sechs Länder reagierten damit jetzt auf das Scheitern der Bundesratsinitiative für eine bundesweite Sommersmogverordnung. Harte Sanktionen gegen uneinsichtige Bleifußindianer, die trotz eines solchen Fahrverbotes noch immer in ihr Auto steigen würden, wären allerdings auch mit diesem Länder-Beschluß noch nicht möglich.
Elisabeth Hackstein, Umweltpolitikerin und Mitglied im Fraktionsvorstand der Bremer Grünen, wertete den ersten ernsthaften Smogalarm in der Geschichte Bremens gestern als politischen Erfolg. „Ich finde es richtig erfreulich, daß hier jetzt erstmals den Verursachern der Luftverschmutzung der Kampf angesagt wird“, sagte sie gestern nachmittag mit verquollener Nase. Die reagiere nämlich schon ab 160 Mikrogramm Ozon empfindlich. Endlich sei die „perverse Situation“ beendet, daß bei Sommersomog „die Kinder aufgefordert werden, im Haus zu bleiben, die Autos aber munter weiter die Luft verpesten können“.
Die Bremer Sommersmogverordnung war im vergangenen September gegen die Stimmen der beiden FDP-Senatoren Claus Jäger und Friedrich van Nispen im Senat beschlossen worden. Und auch Bürgermeister Klaus Wedemeier hatte noch in letzter Minute versucht, die innerstädtische Beschränkung auf 50 km/h zu verhindern. Das hätte die Verordnung allerdings zu einer „Lachnummer“ gemacht, argumentierten Umweltsenator Ralf Fücks und Bausenatorin Eva-Maria Lemke-Schulte damals. Ase
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