Schwarzarbeit am Zapfhahn

■ Überprüfung ergibt über 50 Prozent illegale Beschäftigung in Bremer Gaststätten

„Freundliche Serviererin zur Aushilfe gesucht.“ Wer sich auf eine dieser Angebote unter der Rubrik „Stellenmarkt“ in den Tageszeitungen bewirbt, dem steht zumeist ein Ausflug in den Keller der bundesdeutschen Arbeitsgesellschaft bevor.

Zum Vorstellungstermin in dem mexikanischen Restaurant „Mexcal“ in der Bremer Innenstadt stehen 20 Leute Spalier. Personalbögen werden ausgefüllt, der Regionalleiter aus der Zentrale in Hannover prüft im Einzelgespräch die BewerberInnen auf Beine, Hände und Frisur. Die Restaurantkette will für Schicht- und Wochenendarbeit zehn Mark pro Stunde zahlen. „Ob Sie nun zehn oder zwölf Mark verdienen, kann Ihnen egal sein. Wenn Sie freundlich sind, können Sie mit Trinkgeld über 20 Mark die Stunde machen“, erklärt der geschäftstüchtige Unternehmensvertreter den niedrigen Lohn. Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis oder gar eine Arbeitserlaubnis interessieren ihn nicht.

Das Taco- und Enchillada-Schnellrestaurant ist dabei keineswegs eine Ausnahme. Lohn-Dumping und illegale Beschäftigung sind im Bremer Hotel- und Gaststättengewerbe an der Tagesordnung. Bei einer in konzertierter Aktion von Polizei, Gewerbeaufsichtsamt und Arbeitsamt in den ersten drei Monaten dieses Jahres durchgeführten Überprüfung stellten die Behörden fest, daß über 50 Prozent der Beschäftigten im Gaststättengewerbe keine Arbeitserlaubnis hatten. „Die Dunkelziffer liegt allerdings erheblich höher“, so Werner Möller, Koordinator für den Außendienst des Arbeitsamtes.

Wird ein Arbeitnehmer bei Schwarzarbeit erwischt, drohen Bußgelder von 500 bis 1.000 Mark. Der Arbeitgeber müßte rein rechtlich sogar 50.000 bis 100.000 Mark zahlen. Die Gerechtigkeit dieses unterschiedlichen Strafmaßes ist allerdings relativ: der Arbeitgeber muß zahlen, dem illegal Beschäftigten ohne Arbeitsgenehmigung hingegen droht Strafverfolgung und Abschiebung. Das hohe Strafmaß gegen den Arbeitgeber wird auch nur dann angewandt, wenn dem Arbeitgeber die vorsätzliche Beschäftigung eines Illegalen nachgewiesen werden kann. Praktisch also fast nie. „Im Zweifel entscheiden wir immer für den Angeklagten“, so Werner Möller.

Seit Jahren fordert Arbeitssenatorin Sabine Uhl eine härtere Gangart gegen illegale Beschäftigung, zum letzten Mal im September vergangenen Jahres. Damals hatte sie neue Verwaltungsvorschriften zur Eindämmung von Schwarzarbeit vorgeschlagen. Im Arbeitsamt hat man davon allerdings bis jetzt noch nichts gehört.

falk