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Behinderte im Recht

■ Bundestag: Sozialämter müssen weiter Pflegegeld an chronisch Kranke zahlen

Bonn (taz) – Behinderte und chronisch Kranke, die nach Einführung der Pflegeversicherung kein Pflegegeld mehr nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes bekommen haben, dürfen darauf hoffen, daß die Behörden sie bald wieder unterstützen. Die Sozialämter müssen entsprechende Zahlungskürzungen rückgängig machen, beschloß der Bundestag gestern.

Viele der betroffenen Behinderten mußten in jüngster Zeit auf Pflegegeld verzichten, weil über ihre Anträge bei den Pflegekassen entweder noch nicht entschieden worden war oder sie nach dem neuen Pflegeversicherungsgesetz keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Die bis dato zuständigen Sozialämter aber hatten ihre Zahlungen eingestellt.

Diese Benachteiligung war nicht der Wille des Gesetzgebers, stellten die Bonner Politiker gestern klar. In einem interfraktionellen Antrag hatten bereits am Mittwoch Parlamentarier aller Parteien im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages eine entsprechende Entscheidung gefällt. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hatten mit ihren Gesetzesentwürfen eine entsprechende Initiative angeregt, für die sich dann schließlich die CDU maßgeblich einsetzte.

Die bisherigen Leistungen nach den Regeln des Bundessozialhilfegesetzes seien weiter zu gewähren, bis die Pflegekassen tatsächlich eintreten, heißt es in dem Beschluß. Sie müßten aber auch dann weitergezahlt werden, wenn kein Anspruch auf Leistungen durch die Pflegeversicherung bestehe. Eine andere Verwaltungspraxis sei rechtswidrig.

Nach Einführung der Pflegeversicherung am 1. April dieses Jahres war es zu Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes gekommen. Das hatte zur Folge, daß viele Gemeinden an Behinderte kein Pflegegeld mehr zahlten. Karin Nink

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