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CDU-Mittelständler setzen die Haßkappe auf

■ Meldepflicht für Arbeitslose und weniger Lohn für Kranke gefordert

Bonn (taz/AP) – Kurz vor dem großen Sommerloch schürte die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) gestern noch einmal so richtig Mißtrauen und Haß gegenüber den Arbeitslosen.

Es könne „nicht angehen, daß auch die Bundesregierung den Kampf gegen den sozialen Mißbrauch weiterhin nur halbherzig betreibt, weil man die wahre Größenordnung herunterspielt“, erklärte MIT-Vorsitzender Klaus Bregger in Bonn. Die Ausgaben für unberechtigte Zahlungen von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld sowie entgangene Beitragseinnahmen in der Sozialversicherung würden auf über hundert Milliarden Mark im Jahr geschätzt. Das Auftragsvolumen der Schwarzarbeit liege bei dreihundert Milliarden Mark.

Bregger fordert Arbeitsminister Blüm (CDU) auf, ein Gutachten über den tatsächlichen Umfang des Sozialmißbrauchs erstellen zu lassen.

Jeder Arbeitslose müsse verpflichtet werden, zweimal wöchentlich auf dem Arbeitsamt in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr oder zwischen 14.00 und 16.00 Uhr zu erscheinen, schlug der sozialpolitische Sprecher Jürgen Presser vor. Die Meldepflicht während der Kernarbeitszeit schaffe die Möglichkeit, jene zu erkennen, die regelmäßig Schwarzarbeiten ausführten oder illegal beschäftigt seien. Ferner müßten die Kontrollen auf Baustellen verstärkt werden, wo nach Schätzungen der IG Bau, Steine, Erden bis zu 500.000 illegal arbeiten.

Angesichts von dreieinhalb Millionen Arbeitlosen und über 1,2 Millionen ausländischen Beschäftigten sei es skandalös, daß Deutsche die Beschäftigung in der Landwirtschaft sowie der Hotel- und Gastronomiebranche ablehnten, weil ihnen dort die Arbeit „zu schwer, zu dreckig, zu schlecht bezahlt ist“, sagte Bregger. Die Zumutbarkeitsanordnung sei reformbedürftig. Auch gegen Ärzte, die leichtfertig Krankmeldungen ausstellten, müßte vorgegangen werden.

Der christdemokratische Sozialpolitiker Julius Louven schlug eine grundlegende Neuregelung der Lohnfortzahlung bei Krankheit vor. Danach sollten den Arbeitnehmern in der ersten Woche einer Krankheit täglich zwanzig, in der darauffolgenden Woche zehn Prozent vom Lohn abgezogen werden. Der Lohnabzug soll auf vierzehn Tage beschränkt werden. BD

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