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Sachsen-Anhalt stoppt Rückführung nach Vietnam

■ Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Vertragsarbeiter einstellen

Magdeburg (taz) – Erst wenige Tage ist es her, daß sich Vertreter des Bonner Innenministeriums mit der vietnamesischen Regierung auf ein Abkommen zur „Rückführung“ von VietnamesInnen aus Deutschland in ihre Heimat verständigt haben. Doch Sachsen-Anhalt will seine vietnamesischen VertragsarbeiterInnen behalten und nicht abschieben. Dafür sorgte jetzt die rot-grüne Landesregierung. Per Erlaß hat Landesinnenminister Manfred Püchel (SPD) zusätzliche Anreize für Arbeitgeber geschaffen, die einen arbeitslosen ehemaligen Vertragsarbeiter beschäftigen. Arbeitgeber können künftig Lohnkostenzuschüsse in Höhe der bisher ausgezahlten Sozialhilfe beantragen, wenn sie einen ehemaligen Vertragsarbeiter einstellen.

Damit seien die Voraussetzungen für den Verbleib aller ehemaliger VertragsarbeiterInnen aus Vietnam, Angola und Mosambique in Sachsen-Anhalts geschaffen, sagte Püchel. Voraussetzung für die Gewährung der Lohnkostenzuschüsse ist, daß die Arbeitsverträge unbefristet, mindestens aber für ein Jahr abgeschlossen werden und daß der Verdienst so bemessen ist, daß der Vertragsarbeiter sich und seine Familie davon ernähren kann, ohne auf Zuschüsse der Sozialhilfe angewiesen zu sein. Auch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit soll künftig für ehemalige Vertragsarbeiter erleichtert werden.

In Sachsen-Anhalt leben derzeit rund 1.500 ehemalige VertragsarbeiterInnen vorwiegend aus Vietnam. 1.100 von ihnen haben bereits eine Aufenthaltsbefugnis entsprechend der Bleiberechtsregelung. Weitere 200 besitzen sogar schon eine Aufenthaltsbefugnis oder -berechtigung. Rund 200 ehemalige Vertragsarbeitnehmer sind jedoch auch in Sachsen-Anhalt unmittelbar von der Abschiebung bedroht, und zwar nahezu ausschließlich wegen andauernder Erwerbslosigkeit. Eberhard Löblich

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