Greifswalder Urteil erzwingt Gesetz in Berlin

■ Ausländerbeauftragte John fordert gesetzliche Regelung für Abschiebehaft

„Wir brauchen wirklich dringend ein Abschiebehaftvollzugsgesetz“, betont Barbara John (CDU), Ausländerbeauftragte des Berliner Senats. Seit Jahren schon bewege man sich bei der Abschiebehaft in einer rechtlichen Grauzone. Als Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald, wonach es für den Berliner Abschiebeknast keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe, forderte auch die „Initiative gegen Abschiebehaft“ endlich mehr Rechtssicherheit. Die Innenbehörde aber will gegen die Entscheidung des Greifswalder Gerichts Rechtsmittel einlegen.

Nicht nur die Haft an sich, sondern auch das Leben in der Abschiebehaft beinhalte zahlreiche Grundrechtseinschränkungen, so die „Initiative gegen Abschiebehaft“. Solche Einschränkungen aber müßten per Gesetz geregelt sein. Das habe das Bundesverfassungsgericht 1972 entschieden, was 1976 zum Strafvollzugsgesetz geführt habe. Darin sind zum Beispiel Möglichkeiten zur Arbeit oder Weiterbildung, zu Urlaub oder Besuch geregelt. Es sei nun zwingend, daß auch für Abschiebehäftlinge eine solche Rechtssicherheit geschaffen werde, kritisiert Imke Juretzka von der Initiative.

Nach Ansicht des Greifswalder Gerichts gibt es für die Berliner Abschiebeknäste keine ausreichende gesetzliche Grundlage, da die Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in Polizeigewahrsam unrechtmäßig sei. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir werden Rechtsmittel einlegen und in die nächsthöhere Instanz gehen“, so die Reaktion des Sprechers der Innenverwaltung, Thomas Raabe.

Berlin ist mit Bremen das einzige Bundesland, wo die Abschiebehaft bei der Polizei, also bei der Innenbehörde, liegt und nicht bei der Justizbehörde. Das sei auch ein Grund für die Berliner Rechtsunsicherheit in der Frage der Abschiebehaft, erklärt Juretzka. Denn bei Unterstellung der Abschiebehaft unter die Justizbehörde gelte für die Abschiebehäftlinge das Strafvollzugsgesetz, also eine gesetzliche Regelung. Michaela Eck