: Hühnerbaron schuldlos
Osnabrück Der als „Hühnerbaron“ bekanntgewordene Anton Pohlmann dem Kreis Vechtamuß sich doch nicht wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetzt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelgroßzüchter eingestellt. Pohlmann war zunächst vorgeworfen worden, für die tierschutzwidrige Tötung von mindestens 80.000 Legehennen 1994 in Ankum bei Osnabrück mitverantwortlich gewesen zu sein.
Gegen Christoph Pohlmann, den Sohn des „Hühnerbarons“, soll dagegen ein Gerichtsverfahren eröffnet werden. Dieser ist als Geschäftsführer der Goldhuhn Eierhof GmbH, die die Hühnerfarm in Ankum betreibt, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft direkt verantwortlich für die tierschutzwidrige Tötung der Hennen. Anton Pohlmann dagegen sei nur Gesellschafter. dpa
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen