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Gefängnis für Zuhälter

Wegen Zuhälterei und Freiheitsberaubung ist ein 25jähriger Sozialhilfeempfänger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Hauptbelastungszeugin gegen den Angeklagten war eine 31jährige Friseuse aus der Ukraine. Sie war Ende August 1994 auf ein Inserat mit einem Arbeitsangebot in Deutschland hereingefallen. In Berlin wurden ihr und anderen Opfern die Pässe abgenommen. Zusammen mit einem Türken kaufte der Angeklagte von einem Polen die Ukrainerin für 5.000 Mark. Als diese sich weigerte, in einem Bordell in Eggersdorf (Land Brandenburg) zu arbeiten, brachte sie der Angeklagte in ein Neuköllner Bordell, wo sie zusammen mit anderen Prostituierten in einem Raum mit Hunden auf Matratzen schlafen mußte. Schließlich willigte die Frau ein, in Bordellen in Biesdorf und Adlershof für den Angeklagten „anzuschaffen“. Aus ihrer Gefangenschaft wurden die Zeugin und drei Leidensgenossinnen durch die Hilfe eines Freiers befreit.ADN

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