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Kundschafter auf der Spur des Rechts

■ Ehemalige DDR-Spione fordern Straffreiheit

Bonn (taz) – Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig, dachten sich die Mitglieder der „Initiativgruppe Kundschafter des Friedens fordern Recht“. Deswegen forderten die rechtskräftig wegen DDR-Spionage verurteilten Bundesbürger gestern in Bonn die Aufhebung der gegen sie ergangenen Urteile, ihre Rehabilitierung und Entschädigung sowie die Freilassung aller noch inhaftierten Geheimdienstler. Die ehemaligen Berufsdiplomaten im Auswärtigen Amt Hagen Blau und Klaus von Raussendorff, beide zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt, begründen ihre Forderung mit dem Hinweis auf das 1992 verabschiedete SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, womit Spionage in der DDR zugunsten der Bundesrepublik gebilligt worden sei. Deswegen sei die Verurteilung von Bundesbürgern für deren Spionage im Auftrag der DDR eine Ungleichbehandlung. Das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen schon am 23. Mai festgestellt, daß Bundesbürger sich weiterhin strafrechtlich für ihre Geheimdiensttätigkeiten veranworten müßten.

Außerdem sei die DDR nicht der Bundesrepublik beigetreten, sondern die Wiedervereinigung sei als „Staatenfusion“ zu werten, argumentieren Blau und Raussendorff. Damit seien im Verhältnis der beiden deutschen Staaten „beim Landesverratsrecht die strafrechtlich geschützten Güter entfallen“. Folglich fehle die Rechtsgrundlage für die gegen sie und andere in den Jahren 1990 und 1991 ergangenen Urteile. Sie wollen nun zusammen mit der ehemaligen Regierungsdirektorin beim Bundesnachrichtendienst (BND), Gabriele Gast, und dem Ex-Agenten Dieter Popp, beide ebenfalls zu langjähriger Haft verurteilt, bei der Europäischen Menschenrechtskommission vorstellig werden.

In einem Aufruf der Initiative, in dem sie für Unterstützung werben, heißt es: „Wir haben der Sache des Friedens und des Sozialismus gedient und fühlen uns mit allen Opfern des Kalten Krieges verbunden.“ Karin Nink

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