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Freispruch im Röntgen-Prozeß

Am Donnerstag wurde ein jugendlicher Asylbewerber, der von der Staatsanwaltschaft aufgrund vermeintlich falscher Altersangabe angeklagt worden war, vom Gericht freigesprochen. Der Richter ließ dabei die beiden Anklagepunkte Betrug und schwere mittelbare Falschbeurkundung gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. Das von der Klinik Sankt-Jürgen-Straße angefertigte Röntgen-“Gutachten“ soll der Richter als Kaffeesatzleserei“ bezeichnet haben. Der als Zeuge geladene Gutachter Dr. Adjalley blieb der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fern. taz

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