: Pseudo-Umwelt- schutz-Verordnung
■ Nicht die Ozonbelastung ist pro blematisch, sondern die Diskus sion darüber
Nach dieser Devise gab Bundesumweltministerin Angela Merkel die Weisung an das Umweltbundesamt, fortan keine Ozonwerte mehr zu veröffentlichen.
Begründet wurde die Anweisung damit, daß es jetzt aufgrund der geltenden Ozon-Verordnung Aufgabe der einzelnen Bundesländer sei, entsprechende Messungen durchzuführen um die Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten.
Dies bedeutet, daß die Länder nun selbst die sowieso unzureichend geregelten Bestimmungen zu den Fahrverboten durchsetzen müssen. Die unterschiedlichen Maßnahmen der einzelnen Bundesländer zur Kontrolle der Einhaltung des Fahrverbotes haben bereits zu einem Wirrwarr geführt. Landesregierungen und Autofahrer werden bei der Entscheidung darüber, wer unter die vorgesehene Ausnahmeregelung fällt, überfordert. Den schwarzen Peter bekommt die Verkehrspolizei zugespielt, die die Einhaltung dieser Pseudo-Umweltschutz-
Verordnung zu überwachen hat. Schon jetzt ist sicher, daß dies unmöglich sein wird. Dementsprechend gering ist auch die Akzeptanz.
Ziel der Merkel'schen Weisung ist es offenbar, Tatsachen zu verschweigen und die Bevölkerung über drohende Gesundheitsgefahren im Unklaren zu lassen.
Das Verhalten von Seiten der Bundesregierung befindet sich am Rande der Legalität und spricht völlig gegen die in unserem Lande bestehende Demokratie. [...]
Statt des Prinzipes „Augen zu und durch“, d.h. die Freie Fahrt des Freien Bürgers nicht einzuschränken, sind wirkungsvolle Konzepte zur Reduzierung der bodennahen Ozonkonzentration gefragt. Dies beinhaltet eine sinnvolle, dauerhafte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs unabhängig von der Höhe bestehender Ozonwerte.
Ohnehin ist der Wert von 240 mg bewußt so hoch gegriffen, daß er sowieso kaum erreicht wird.
Auch durch den umfangreichen Katalog der Ausnahmeregelung wird die bestehende Ozon-Verordnung unwirksam. Schließlich kann sich jeder Autofahrer als Urlauber oder Pendler ausgeben — wie will man ihm das Gegenteil nachweisen?
Eine bundesweite Ozon-Verordnung ist nur dann sinnvoll, wenn
1. der festgesetzte Grenzwert stark herabgesetzt wird
2. Die Zahl der Ausnahmeregelungen reduziert wird und
3. das in einigen Bundesländern bisher praktizierte Tempolimit bei einem Ozonwert von max. 180 mg (Vorwarnstufe) beibehalten wird. Elke Schneider, Wiesbaden
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