: Der Karlsruher Proporz
Laut Gesetz werden die 16 RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. In beiden Fällen ist für die Wahl aber eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Deshalb müssen sich Regierungskoalition und SPD vor jeder Wahl absprechen. Sind mehrere Sitze zu vergeben, werden nach einem ausgeklügelten Proporz Personalpakete geschnürt.
In diesem Jahr scheiden vier Verfassungsrichter aus.
– Johann Friedrich Henschel (FDP-Vorschlag), Neuwahl im Bundesrat Ende September
– Alfred Söllner (Unions-Vorschlag), Neuwahl im Bundesrat Ende September
– Ernst Wolfgang Böckenförde (SPD-Vorschlag), Neuwahl im Bundesrat Ende des Jahres.
– Hans Hugo Klein (Unions- Vorschlag), Neuwahl im Bundestag Ende des Jahres
Der FDP wird in der Regel von ihrem jeweiligen Regierungspartner ein Sitz abgetreten. Die Grünen haben als drittstärkste politische Kraft inzwischen ebenfalls Anspruch auf ein Vorschlagsrecht angemeldet, werden aber nach wie vor nicht berücksichtigt. Rezzo Schlauch, bündnisgrüner Vertreter im Wahlgremium des Bundestags, verzichtet deshalb auf eigene Vorschläge: „Wenn ich jemand nenne, dann ist der doch verbrannt.“chr
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