Tips zur Pflegeversicherung

Beratung zum Thema Pflegeversicherung leisten Behindertenverbände und die Pflegekassen bei den Krankenkassen.

– Für die Pflege von Kindern ist ausschlaggebend, wieviel Hilfe sie im Vergleich zu einem gleichaltrigen, gesunden Kind brauchen.

– Bei den Pflegeleistungen kann man Pflegesachleistungen (je nach Pflegestufe 750 Mark / 1800 Mark / 2800 / in Härtefällen 3750 Mark monatlich), Pflegegeld (400/800/1300 Mark) oder eine Kombination aus beidem beantragen, wobei hier nicht die vollen Beträge gezahlt werden. Nur wer Sachleistungen bezieht, hat Aussichten auf weitere Unterstützung vom Sozialamt.

– Darüber hinaus kann man bei den Pflegekassen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe im Wert von bis zu 60 Mark im Monat beantragen. Einkommensabhängige Zuschüsse bis zu 5000 Mark gibt es, wenn die Wohnung behindertengerecht umgestaltet werden muß, wenn beispielsweise Türen verbreitert oder das Bad umgebaut werden muß. Für technische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen haben die Pflegekassen Pools angelegt, die diese verleihen.

– Eine Chance auf Zuschüsse vom Sozialamt bietet auch der Paragraph 39 des Bundessozialhilfegesetz. Er regelt die Hilfe zur Eingliederung.

– Gegen Entscheidungen des Sozialamts oder der Pflegekasse ist Widerspruch möglich. Hilft das nicht, kann man bei Streit um das Bundessozialhilfegesetz vors Verwaltungsgericht ziehen. Das Sozialgericht ist bei Streitigkeiten um das Pflegeversicherungsgesetz zuständig. paf