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: CLT siegt im RTL-Streit vor Gericht

Der Machtkampf zwischen den Anteilseignern von RTL geht weiter. Die beiden deutschen Teilhaber, Bertelsmann und die WAZ- Gruppe, hatten im Juli bekanntgegeben, daß sie ihr Fernsehengagement in einer Holding zusammenfassen wollen. Gleichzeitig kaufte die Bertelsmann-Tochter Ufa dem Burda-Verlag seine 2-Prozent-Beteiligung an RTL ab. Damit würden Bertelsmann und WAZ gemeinsam über 49,1 Prozent verfügen. Gestern wurde nun noch bekannt, daß die FAZ, das bisherige Zünglein an der RTL-Waage, ihren Minianteil von ein Prozent an die WAZ verkauft hat. Würde dieser Verkauf ebenfalls legalisiert, bescherte dies der Allianz Bertelsmann-WAZ sogar mit 50,1 Prozent die Mehrheit bei RTL.

Doch zunächst wird daraus nichts werden. Am Montag hat nämlich das Landgericht Hamburg im Hauptsacheverfahren die Übertragung der Burda-Anteile auf Bertelsmann untersagt. Das bestätigte gestern auf taz-Anfrage Frauke Leyendecker von der CLT- Deutschland in Köln. Und gegen den Verkauf der FAZ-Anteile hat die CLT immerhin schon eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ihr Argument: Die komplizierten Gesellschaftskonstruktionen bei RTL seien immer durch Abtretung von Anteilen durch die CLT an die verschiedenen Käufer erfolgt. In jedem dieser Verträge gebe es ein Vorkaufsrecht für die CLT, falls der neue Eigentümer seinen Anteil wieder loswerden wolle.

Bertelsmann bestreitet, daß ein solches Rückkaufsrecht existiert, doch das Landgericht Hamburg ist offenbar der Argumentation der CLT gefolgt. Damit bleibt das Stimmenverhältnis im RTL-Beirat unverändert. Auch die CLT hatte Burda und der FAZ, so bestätigte Frauke Leyendecker gestern, ein Kaufangebot für ihre RTL-Anteile gemacht. Über die Höhe des Kaufpreises wollte sie allerdings keine Angaben machen. Gerhard Semar, FAZ-Bevollmächtigter für elektronische Medien, hatte der taz bereits im Juli angekündigt, für kleine Gesellschafter gebe es bei RTL auf Dauer keine Perspektive mehr, man erwarte Kaufangebote und werde das bessere davon akzeptieren.MR