■ Mit Giftmüllexporten auf du und du: Rot, Gelb und Grün
Berlin (taz) – Giftmüllexporte sind bislang nicht pauschal verboten. Dank der Basler Konvention, über deren Verschärfung diese Woche in Genf verhandelt wurde (vgl. S. 2), waren solche Exporte jedoch auch bisher alles andere als eine schnelle und einfache Lösung – wenn man sich an die Regeln hält.
Der Exporteur darf vor allem nicht farbenblind sein, denn er muß seinen zur Ausfuhr bestimmten Abfall danach klassifizieren, ob er unter die rote, gelbe oder grüne Liste fällt. Gilt eine Abfallmenge als besonders gefährlich, weil sie Stoffe der roten Liste enthält, etwa Asbest oder PCB, dann darf das Zeug nur außer Landes gebracht werden, wenn sowohl die zuständigen Behörden des Ausfuhr- als auch des Empfängerlandes ausdrücklich zustimmen. Andere gefährliche Abfälle, wie Zinkaschen oder Arsenreste, stehen auf der gelben Liste. Hier reicht es aus, daß die Behörden des Empfängerlandes binnen 30 Tagen keinen Widerspruch einlegen. Frei exportierbar sind dagegen Abfälle, die auf der grünen Liste stehen. Dies sind vor allem zur Wiederverwertung geeignete Stoffe, etwa Altpapier und Schrotte.
Die farbigen Listen sind zwar Teil der EG-Abfallverbringungsverordnung, mit der die Basler Konvention für alle Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde, stammen aber von der OECD, der auch die USA und Japan angehören. Dabei hat die OECD manche Abfälle grün gelistet, die nach der Basler Konvention als „gefährlich“ gelten.
Auch die Verunreinigung von grünen Abfällen mit Stoffen der roten und gelben Liste führt zu Problemen bei der Klassifizierung. Tatsächlich sind viele Empfängerländer in Osteuropa und Übersee strenger als die internen Regeln der OECD-Länder. Sie behandeln den Großteil der grün-gelisteten Abfälle wie rot- oder gelb eingestuften Müll. Diese Divergenz zeigt, wie stark Lobbyinteressen die Deklaration der Stoffe beeinflussen.
Ein Exportverbot bestand in der Basler Konvention bisher nur für die Verbringung von Giftmüll in die Antarktis. Zahlreiche Staaten der dritten Welt haben aber eigenständige Importverbote verhängt, die über die Basler Konvention indirekt auch für alle Vertragsstaaten verbindlich sind. Außerdem hat die EU mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) im Lom'e-Abkommen ein allgemeines Giftmüllimportverbot vereinbart, das diesen Staaten auch die Aufnahme von gefährlichem Müll aus Nicht-EU-Staaten untersagt. Die gestern neubeschlossenen Exportverbote betreffen also nicht mehr allzu viele Staaten. Christian Rath
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen