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FDP will Diät für Diäten

■ Diätenregelung im Bundesrat stoppen oder vor Verfassungsgericht klagen

Bonn (dpa/AP) – Die mit einer Grundgesetzänderung verbundene Neuregelung der Diäten für die Bundestagsabgeordneten wird voraussichtlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. In der FDP wird eine entsprechende Klage für den Fall geplant, daß der Bundesrat der von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung zustimmt.

Rheinland-Pfalz wird im Bundesrat einer Grundgesetzänderung zur Diätenanhebung wahrscheinlich nicht zustimmen. Landesjustizminister Peter Caesar erklärte gestern im Saarländischen Rundfunk, innerhalb der Landes-FDP sei die Ablehnung „so gut wie“ beschlossen. Der Koalitionspartner SPD könne sich dem nun anschließen. Wenn dies nicht der Fall sei, „kommt es zu einem Dissenz in der Koalition, und das bedeutet im Bundesrat Stimmenthaltung, das heißt keine Stimme für die Grundgesetzänderung“. In den rot-grün regierten Bundesländern gibt es ähnliche Überlegungen wie in Rheinland-Pfalz. Auch in sozialdemokratisch geführten Ländern bestünden „entsprechende Bedenken in breiter Front“, sagte Caesar. Er sei daher „hoffnungsvoll, daß es gelingt, über den Bundesrat diesen Beschluß zu stoppen“. Sollte der Bundesrat dennoch einer Grundgesetzänderung zustimmen, empfiehlt Caesar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die FDP-Bundestagsfraktion sollte dann überlegen, ob sie Organklage erhebe. Caesar: „Ich glaube schon, daß sich das Bundesverfassungsgericht sehr kritisch dazu äußern und bei entsprechender Anrufung hier auch den Gesetzgeber zurückpfeifen wird.“

Falls in der Länderkammer die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, entstände eine verfassungsrechtlich unklare Lage: Die Grundgesetzänderung träte nicht in Kraft, wohl aber die auf ihr beruhende Neufassung des Abgeordnetengesetzes, weil hierfür nur die einfache Mehrheit des Bundestages und keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.

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