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Lehrergehälter stecken im Aktenstau

■ Obwohl seit vier Monaten für Ost-Lehrer das "Gleichstellungsgesetz" gilt und damit höhere Gehälter fällig sind, warten die Pauker auf ihr Geld. Landesschulamt schafft Kampf gegen die Aktenberge nicht

Mehr als 10.000 Lehrerinnen und Lehrer, die noch zu DDR- Zeiten ihr Examen gemacht und jetzt Anspruch auf mehr Geld haben, warten seit vier Monaten vergeblich auf die Zahlung des Zuschlags: Im Landesschulamt schafft man die Aktenberge nicht.

Seit dem ersten Juli 1995 gilt in Berlin das „Gleichstellungsgesetz“, durch das die Lehrerabschlüsse als grundsätzlich gleichwertig anerkannt werden. Dadurch kommen die meisten LehrerInnen in eine höhere Besoldungsgruppe. Doch bisher haben nur ein paar wenige diesen Gehaltszuschlag von durchschnittlich 300 Mark erhalten. Schuld daran sei das Landesschulamt, „in dem sich die Akten stapeln“, kritisiert Erhard Lage, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Die „zentrale Mammutbehörde“ sei nicht in der Lage, die Höhergruppierungen in angemessener Zeit abzuarbeiten. Es werde Jahre dauern, so der GEW-Vorsitzende, bis der letzte Lehrer aus dem Ostteil der Stadt in eine höhere Besoldungsgruppe kommt.

Es sei „ärgerlich“, daß das Geld nicht da sei, moniert die Hellersdorfer Schulleiterin, Claudia Kobow. Nach dem „Gleichstellungsgesetz“ stünde ihr ein Gehalt nach der Besoldungsgruppe einer Studienrätin (A13) zu, sie werde aber immer noch nach A12 bezahlt. An vielen Schulen im Ostteil hat noch nicht einmal die sogenannte Bewährungsfeststellung, die für eine Höhergruppierung notwendige Überprüfung, stattgefunden.

Der Senatsschulverwaltung ist das Problem bekannt: „Wir haben zur Zeit zig Sachen, die alle gleichzeitig gelöst werden müssen“, sagt Staatssekretär Ulrich Arndt. Vorrang habe jedoch erst einmal die Verbeamtung der Ost-Lehrer.

Die Verwaltung bemühe sich, die Verfahren der Höhergruppierungen zu beschleunigen, doch jede Akte müsse einzeln geprüft und bearbeitet werden, und das brauche nun mal einfach seine Zeit. Für alle, die bis zum 30. Juni dieses Jahres ihren Antrag auf Bewährungsfeststellung eingereicht haben, werden die ausstehenden Gelder garantiert nachgezahlt, betont der Staatssekretär. Michaela Eck

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