Paragraphen-Schule

■ Keine Hilfe für bosnisches Mädchen

Der pensionierten Oberstleutnant und Piloten Klaus Harder verschlägt es die Sprache. Er will einer bosnischen Flüchtlingsfamilie in Buchholz in der Nordheide (Kreis Harburg) uneigennützig helfen, scheitert jedoch an deutschen Paragraphen. Die Geschichte der Familie Mustafa (45) und Azemina Zdenac (43) und ihrer beiden Töchter Amra (20) und Aida (17) aus Banja Luka fand ihren vorläufigen Höhepunkt, als die vier im vergangenen Winter in einem Flüchtlingslager bei Zagreb ausharrten und im Frühling zunächst bei Verwandten in Buchholz unterkamen. Harder hatte für die Bürgerkriegsflüchtlinge die finanzielle Bürgschaft übernommen und sich auch weiter um sie gekümmert, indem er ihnen eine Wohnung mietete. Die wird inzwischen von den Zdenacs selbst finanziert, weil Mutter Azemina als Hilfskraft in einem Seniorenheim Arbeit gefunden hat.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Mutter wollte das Heim jetzt auch die 17jährige Tochter einstellen. Dazu hätte Aida vom Arbeitsamt Buchholz eine Arbeitserlaubnis haben müssen. Diese kann die Behörde aber nur erteilen, wenn das Mädchen von der Schulpflicht befreit wird. Ihr entsprechender Antrag, den Harder für sie beim Schulamt stellte, wurde aber abgelehnt: „Auch wer vorübergehend seinen Aufenthalt im Geltungsbereich des niedersächsischen Schulgesetzes hat, unterliegt der zwölfjährigen Schulpflicht“, sagt die Sprecherin der Bezirksregierung Lüneburg, Andrea Schröder-Ehlers. Daß die Familie in einem Jahr womöglich gar nicht mehr in Deutschland ist, zählt nicht. dpa