: Mit Sechzehn an die Urne
■ Bei Kommunalwahlen können in Niedersachsen Jugendliche wählen, aber nicht selbst gewählt werden
Hannover (taz) – Das Kreuz in der Wahlkabine ist in der Bundesrepublik nicht mehr allein eine Sache für Erwachsene. Der niedersächsische Landtag hat gestern den 16- und 17jährigen das aktive Kommunalwahlrecht zuerkannt. Dies geschah eher unauffällig im Zuge der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger. Kandidieren dürfen die Jugendlichen allerdings nicht. Dafür hatten sich allein die Grünen eingesetzt. In namentlicher Abstimmung lehnten alle Grünen und alle SPD-Abgeordneten gestern einen CDU-Antrag ab, die Herabsetzung des Wahlalters wieder aus der Kommunalwahlrechtsnovelle zu streichen. Die SPD sieht im eingeschränkten Wahlrecht für Jugendliche vor allem ein Mittel gegen Politikverdrossenheit. Die gestrige Landtagsdebatte war ein solches Mittel keineswegs: Sie befaßte sich schwerpunktmäßig mit einer Umfrage unter Real- und Hauptschülern des Goslarer Stadtteils Oker. Nach Meinung der CDU belege sie, daß die Jugendlichen das Kommunalwahlrecht gar nicht wollen. Innenminister und Grüne interpretierten die Umfrage genau umgekehrt. Jürgen Voges Tagesthema Seite 3
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen