Lokalkoloratur

Mit Kritik kann die kleine Blonde aus der Hamburger Straße nur schlecht umgehen. Vor allem, wenn es um der Schulbehördenchefin liebstes Kind geht – die Verläßliche Halbtagsgrundschule. Doch wer wird denn gleich mit Kanonen auf bildungspolitische Spatzen schießen, Frau Senatorin? Im Visier hat Rosemarie Raab eine Elterninitiative, die gegen das Hamburger Grundschulkonzept klagen will. Nur weil diese in einem Rundschreiben ein SPD-Petitum mit dem Bürgerschaftsbeschluß verwechselt hatte, flatterte den Verantwortlichen ein Anwaltsbrief ins Haus. Unzählige Gespräche hätten nichts bewirkt, beklagte der Behördensprecher. Stur hätten die Unbelehrbaren auf ihrer Behauptung beharrt, daß die „nicht verbindliche Unterrichtszeit von einer halben Stunde täglich“ für die ersten beiden Klassen auf eine einjährige Erprobungszeit beschränkt sei und danach jederzeit von der Behörde abgeschafft werden könne. Das aber sei „grober Unfug“. Weder die Erprobungszeit sei richtig, noch könne die Behörde eigenmächtig etwas ändern. Jetzt erwartet man ein „mea culpa“ von den InitiatorInnen. Sollten diese allerdings bei den „Unwahrheiten“ bleiben, dann stünde eine Klage auf Schadenersatz ins Haus. Der wäre zu leisten, weil die Schulbehörde Richtigstellungen drucken müßte, um die „verunsicherten“ Eltern, die derzeit die Telefonleitungen in der Raab-Behörde zum Glühen bringen, aufzuklären. Doch noch hat die Senatorin die Hoffnung auf die „Einsichtsfähigkeit“ der Eltern-Ini nicht aufgegeben.

paf