: Bloß keine Billigung von Besetzungen
■ WiP will Strafantrag trotz Verträgen nicht zurückziehen
Verträge mit Hausbesetzern will die Wohnungsbaugesellschaft im Prenzlauer Berg (WiP) abschließen, vertragen will sie sich aber nicht mit ihren zukünftigen Mietern. Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs zieht sie nicht zurück. Schließlich soll keineswegs der Eindruck entstehen, daß Hausbesetzungen nachträglich gebilligt werden.
Drei Jahre hatte der Seitenflügel der Christinenstraße 15 leer gestanden. Der Eigentümer kümmerte sich nicht darum, das Haus blieb in Notverwaltung bei der WiP. Wegen der unklaren Lage sah sie ihre Hände gebunden, bis am 1. April eine Gruppe Wohnungssuchender aktiv wurde. Im Zuge einer Leerstandsdemo wurde die „Schöne Christine“ kurz besetzt, aber schnell von der Polizei geräumt. Von den zwei Wohnraumsuchenden, die mit der Polizei verhandelten, wurden die Personalien aufgenommen, gegen sie wurde Anzeige erstattet.
Am runden Tisch „Leerstand“ begannen kurz darauf zähe Verhandlungen, an denen neben Senat, Bezirksamt und Sanierungsträger S.T.E.R.N. auch Stefan Grzimek, Geschäftsführer der WiP, teilnahm. „Es wäre fatal, wenn der Eindruck sich ausbreitet, Hausbesetzungen würden früher oder später geduldet“, sorgt sich Grzimek. Dem widerspreche auch nicht die mit einem der angezeigten Besetzer getroffene Reservierungsvereinbarung.
Die klare Linie der WiP gegenüber Besetzungen ließ sich wegen des öffentlichen Drucks nicht halten. Um ihr Stolpern nach vorne zu verdecken, hält sie an den Strafanträgen fest. Baustadtrat Matthias Klipp zum Verhalten der WiP: „Jeder schädigt seinen Ruf, so gut er kann.“ Gereon Asmuth
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