: Pämela geht nicht
Leipzig (dpa) – „Crazy Horse“, „Atom“, „Toni Tiger“ – darf die Standesbeamtin so einen Kindsnamen durchgehen lassen? Auskunft gibt die Forschungsstelle für Namenskunde der Uni Leipzig. In der „Personennamensberatungsstelle“ – eine von zweien in Deutschland – erfahren die BeamtInnen, ob es ratsam ist, so etwas zu beurkunden oder nicht. Obige Namen fielen durch, genauso wie die eingedeutschte „Pämela“ (A-Umlaut), „Argon“ oder „Kässandra“ (A-Umlaut). Nichts im Wege steht hingegen dem „Pumuckl“. Abgewiesene Eltern bekommen von der Forschungsstelle „eine Liste mit ähnlich klingenden Namen“. Selbst die Hartnäckigsten geben sich damit meist zufrieden.
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