■ Prozesse
: Münchner Kessel

München (AP) – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München im Berufungsprozeß um den „Münchner Kessel“ überraschend einen Vergleich vorgeschlagen: Der Freistaat Bayern solle 5.000 Mark an eine gemeinnützige Organisation zahlen, die Kläger sollten im Gegenzug auf ihre Schmerzensgeldforderungen verzichten. Die OLG-Vizepräsidentin Almuth Hirt erklärte, die Polizei sei bei dem Einsatz gegen Demonstranten 1992 „in vertretbarer Weise“ von Nötigung ausgegangen.