■ Prozesse: Münchner Kessel
München (AP) – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München im Berufungsprozeß um den „Münchner Kessel“ überraschend einen Vergleich vorgeschlagen: Der Freistaat Bayern solle 5.000 Mark an eine gemeinnützige Organisation zahlen, die Kläger sollten im Gegenzug auf ihre Schmerzensgeldforderungen verzichten. Die OLG-Vizepräsidentin Almuth Hirt erklärte, die Polizei sei bei dem Einsatz gegen Demonstranten 1992 „in vertretbarer Weise“ von Nötigung ausgegangen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen