■ AusländerInnen: Unrechte Ausweisung
München (rtr) – Ein Ausländer kann nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts nicht einfach wegen verbotener politischer Aktivitäten ausgewiesen werden. Das Gericht setzte damit die Entscheidung der Ingolstädter Ausländerbehörde außer Kraft, die einem Kurden die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwehrt hatte, weil er wegen Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Sie hätte nicht davon ausgehen dürfen, daß sich der Mann auch künftig strafbar mache, urteilten die Richter.
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