: Drittstaatenregelung auch in England
■ Abgelehnte Asylbewerber verlieren Recht auf Berufung
Berlin (taz) – Das britische Unterhaus hat gestern auf Antrag von Innenminister Michael Howard ein neues Asylgesetz verabschiedet. Danach werden in Zukunft Asylbewerber aus sogenannten sicheren Drittländern das Recht verlieren, gegen ihre Ablehnung in die Berufung gehen zu können. Howard berief sich bei seinem Antrag ausdrücklich auf entsprechende Regelungen in Deutschland, Finnland, der Schweiz und den Niederlanden. Zu den auf einer „Weißen Liste“ aufgeführten sicheren Drittländern gehören neben Bulgarien, Zypern, Polen und Rumänien auch Indien, Pakistan und Ghana. Einwanderer aus diesen Ländern seien gegenwärtig nicht von einem „ernsthaften Risiko von Verfolgung“ bedroht, sagte Howard. Amnesty international erklärte dazu, es sei absolut lächerlich anzunehmen, daß diese Länder eine weiße Weste in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte hätten. „Wir haben ernsthafte Bedenken über alle Länder, die auf dieser Liste stehen“, so amnesty. gb
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