■ Justiz: Frauen nicht bevorzugt
Düsseldorf (AP) – Auch in Nordrhein-Westfalen ist die gesetzlich vorgesehene Bevorzugung von Frauen bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst nicht mehr zulässig. Das nordrhein- westfälische Oberverwaltungsgericht entschied am Dienstag in Münster, das Frauenförderungsgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sei mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar. Das Gericht lehnte deshalb auch den Antrag einer im Beförderungsverfahren einem männlichen Kollegen unterlegenen Oberstudienrätin ab. (Az: 6 B 2688/95)
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