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■ KommentarFeigenblatt

Man soll nicht kritteln, wenn es zu loben gibt. Das Positive also vorweg: Die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Eimsbüttler Bezirksamt beweist, daß die Instrumente einer „Soziale Erhaltenssatzung“ zumindest im Einzelfall MieterInnen vor Spekulanten schützen können. Ein Papiertiger bekommt endlich Zähne.

In den Kampf 'niedrige Mieten gegen hohe Renditen' greift nun die Stadt erstmals zugunsten der MieterInnen ein. Geschäftemacher müssen fortan tatsächlich befürchten, daß die Bezirke noch in abgeschlossene Kaufverträge reingrätschen, umwandlungsbedrohte HausbewohnerInnen können nach dem Eimsbüttler Modell-Kauf die Behörden in die Pflicht nehmen. Ende gut, alles gut?

Weit gefehlt. Denn der bezirkliche Hauserwerb ist die krasse Ausnahme. In den Erhaltenssatzungs-Gebieten wechselten in den vergangenen Monaten etliche Wohnhäuser den Besitzer, ohne daß sich die Behörden rührten. Daß der Vorkaufs-Fonds nur mit fünf Millionen Mark gefüllt ist – die jetzt fast verbraucht sein dürften – zeigt die selbstgesetzten Grenzen der Hamburger Mietenpolitik.

Dabei wäre der Inhalt eines praller gefüllten Fonds nicht verloren: Verkaufen die Bezirke die erworbenen Häuser weiter, ist die Kasse wieder gefüllt. Nur: Um Umwandler auszubremsen, muß das Vorkaufs-Säckel erst einmal gefüllt sein. Ohne die finanzielle Möglichkeit, den Spekulanten ihre Filetstücke wegzuschnappen, bleibt die Vorkaufs-Drohung wirkungslos. Die Übernahme des Eimsbüttler Hauses würde zum Feigenblatt.

Marco Carini

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