: Geht's Rieger an den Kragen?
■ Ehrengerichtsverfahren gegen den Hamburger Neonazi-Anwalt
Lang hat's gedauert – nun ist es soweit: Gegen den Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger – Verteidiger vieler militanter Rechtsausleger – ist ein Ehrengerichtsverfahren eingeleitet worden. Das bestätigte gestern ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Aber nicht die Hamburger Justiz will dem Juristen an den Kragen, Ausgangspunkt für das Verfahren ist vielmehr ein Prozeß vor dem Stuttgarter Landgericht im November vergangenen Jahres.
Damals hatte Rieger immer wieder versucht, den Prozeß gegen einen Rechtsradikalen bewußt zu chaotisieren. Der Neonazi-Anwalt war in dem Verfahren vor den schwäbischen Richtern zunächst als Pflichtverteidiger eingesetzt, wegen seines Verhaltens jedoch wieder abgelöst worden. Rieger habe unter anderem „Prozeßsabotage“ betrieben; sein Fehlverhalten sei „von besonderem Gewicht“, rügte der Stuttgarter Kammervorsitzende Dietmar Mayer. Er bat daraufhin die Hamburger Behörden, zu prüfen, ob ein Ehrengerichtsverfahren eingeleitet werden könne.
Auch in Hamburger Prozessen ist Rieger oft aufgefallen, weil er unverhohlen Neonazi-Positionen vertreten hatte, was jedoch von den Hamburger Institutionen bisher nie geahndet wurde. Sollte sich das aus Rechtsanwälten bestehende Ehrengericht nun Mayers Auffassung anschließen, droht dem Anwalt im schlimmsten Fall ein lebenslanges Berufsverbot. pemü
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