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„Froh über jeden, der ausreist“

■ Ausländerbehörde weist Vorwurf der Freiheitsberaubung von sich und schiebt Väter nicht ab, wenn auf dem Flur die Kinder weinen Von Stefanie Winter

Auf den Vorwurf der willkürlichen Vorbereitung von Abschiebungen, der Freiheitsberaubung und Nötigung von Flüchtlingen reagiert Ralph Bornhöft mit Empörung, einer Strafanzeige und einem Pressegespräch. Der Leiter des Einwohner-Zentralamtes hält die Vorwürfe des Tribunals gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik für juristisch unhaltbar und hat die Veranstalter wegen Verleumdung angezeigt. Wenige Stunden vor Beginn des dreitägigen Tribunals gestern um 17 Uhr in der Ottenser Osterkirche versicherte er der eilig eingeladenen Presse, daß die Behörde – im Rahmen der gesetzlichen Spielräume – so ausländerfreundlich wie möglich agiere.

„Wir entscheiden hier nicht über Asyl“, meinte Bornhöft. „Wir dürfen die restliche Arbeit machen.“ Die werde von Gesetzen geregelt und von humanitären Bemühungen begleitet. Wenn es irgendwie möglich sei, werden Familien nicht getrennt abgeschoben, bekräftigte der Leiter der Ausländerabteilung, Dr. Peter Dauer. „Nicht, weil wir glauben, daß zuhause die Häscher warten“, so Bornhöft. Sondern aus Gründen der besseren „Reintegration“ im Herkunftsland. „Und wenn draußen auf dem Flur vier Gören weinen“, schildert Bornhöft plastisch den Behördenalltag, „dann nehmen wir den Vater möglichst nicht in Abschiebungshaft.“

Maximal 18 Monate kann nach dem Ausländergesetz eine solche Sicherungshaft dauern. In Hamburg sei sie auf drei Monate begrenzt und müsse anschließend erneut genehmigt werden, zeigte sich Dauer zufrieden. Die Verhältnisse im Abschiebegefängnis Glasmoor hält Bornhöft für „alles andere als ideal, aber vertretbar“ und „deutlich besser als in der U-Haft“. Mittlerweile habe es auch Verbesserungen gegben: Sprechstunden der Ausländerbehörde oder des Roten Kreuzes und die Möglichkeit des Hofgangs „oder wie das heißt.“

Wer sich verbal weigere auszureisen, werde nicht gleich in Haft genommen, betonte die Leiterin des „Sachgebiets für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“, Hasberg. Dafür müsse ein weiterer Grund hinzukommen, die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder das Nichterscheinen zu einem Abschiebungstermin. Durschnittlich 20 Tage dauert die Abschiebehaft in Hamburg. Der gute Schnitt werde aber durch Flüchtlinge verdorben, die falsche oder keine Angaben zu ihrer Nationalität machten. Deshalb sei Mitwirkung ausdrücklich erwünscht: „Wir sind froh über jeden, der freiwillig ausreist.“

Ausführlicher Bericht über das Tribunal am Montag in der taz hamburg.

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