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DGB: Mehr Transparenz

■ Keine Einigung von DGB- und DAG-Fraktion in der Angestelltenkammer vor dem großen Krach am Montag

Die beiden Fraktionen in der Vollversammlung der Angestelltenkammer, die 9 DAG-VertreterInnen und die 12 DGB-VertreterInnen, haben sich am Donnerstag nicht auf ein gemeinsames Vorgehen angesichts der Vorwürfe des Rechnungshofes (vgl. taz 1./5.2.) verständigt. Die ÖTV-Vertreter konnten sich in der Vorbesprechung des DGB nicht mit ihrer Vorstellung durchsetzen, die DAG mit drei Posten in den Vorstand zu integrieren. Ob die DAG-Fraktion sich darauf eingelassen hätte, bleibt nach den bitteren Wortgefechten der letzten Jahre auch fraglich. Und so geht die DAG mit ihren maximal-Forderungen in die Kammer-Vollversammlung am kommenden Montag: Für alle 26 Kritik-Punkte des Rechnungshofes will die DAG-Fraktion Anträge vorlegen, die entsprechende Konsequenzen fordern. Und alle Vorstandsmitglieder sollen ihre Ämter und Mandate aufgeben, will die DAG verlangen, weil alle belastet seien – einschließlich des Heinz Wenke, der in jenem Jahr Vorstand spielte, das der Rechnungshof überprüft hatte.

Auch die DGB-Kreisvorsitzende Helga Ziegert nimmt den Ball des Rechnungshofes auf. Man habe schon 1994 „auf den grundlegenden Reformbedarf bei den Arbeitnehmerkammern hingewiesen“, schreibt sie in einer DGB-Stellungnahme, eine „größere Effizienz, klare Aufgabenbestimmung, größere Transparenz der Entscheidungs-, Organisations-, und Leitungsstrukturen und strikte Kontrolle des Finanzwesens“ müßten das Ziel sein. Der DGB werde einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Gleichzeitig weist die DGB-Vorsitzende auf ein Strukturproblem bei den Kammern hin: „Es kann nicht angehen, daß ehrenamtliche Vorstände die Alleinverantwortung tragen, während gutdotierte hauptamtliche Geschäftsführer von jeder Verantwortung freigestellt werden“, schreibt sie. Ziegert weist gleichzeitig den Eindruck zurück, die Gewerkschaften hätten sich am Kammervermögen bereichert: die Summen, mit denen DGB-Veranstaltungen unterstützt wurden, sind geringfügig gegenüber den Verlusten im Bildungsbereich und bei dem BBI, die die Kammer übernehmen mußte. Die vom Rechnungshof monierte Ausgründung des BBI, erinnert Ziegert, sei zudem in der Zeit der „DAG-Alleinherrschaft“ passiert.

Überhaupt kein Verständnis für die Kritik des Rechnungshofes hat dagegen der Vorstand der Angestelltenkammer. In einer 7seitigen Erklärung listet der Vorstand Erwiderungen auf. Alle Vorwürfe von „Filz und Korruption seien mit dem Rechnungshofbericht „widerlegt“, schreibt der Kammer-Vorstand. Die Kammer müsse auch nicht die verlangte Distanz zu Gewerkschaften, die nur einen kleineren Teil der Angestellten repräsentieren, wahren: Die Kammer müsse nicht nur die Interessen ihrer Pflichtmitglieder, d.h. aller Angestellten, wahren, sondern sei zudem auf eine „Zusammenarbeit im Sinne einer Einbindung und Berücksichtigung gewerkschaftlicher Arbeit“ verpflichtet. Die Kammer widerspricht dem Rechnungshof auch in der Frage, ob es Kammer-Aufgabe war, Ausbildung für arbeitslose Jugendliche zu organisieren oder Beratung „in allgemeinen Rechtsfragen“ zu organisieren. Dem Vorwurf, das Geschäftsgebahren ihrer Tochterfirma BBI, das die Kammer letztlich 7 Millionen kosten dürfte, nicht hinreichend kontrolliert zu haben, kontert der Kammer-Vorstand mit dem Gegenargument, man habe immerhin 37 Vorstandssitzungen zu dem Thema veranstaltet.

Der Kammervorstand will mit der Rechtsaufsicht beim Wirtschaftssenator beraten, „inwieweit den Kritikpunkten (des Rechnungshofes) stattgegeben wird“. K.W.

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