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Vermittlungsausschuß zu Mauergrundstücken

Der Rechtsausschuß des Bundesrates hat empfohlen, wegen der Rückgaberegelung für die Mauergrundstücke den Vermittlungsausschuß anzurufen. Dies teilte Justizsprecherin Fölster mit. Der Ausschuß habe den Antrag von Justizsenatorin Peschel-Gutzeit mit sieben gegen zwei Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen. Das Plenum des Bundesrates wird sich am 1. März mit dem Antrag beschäftigen. Berlin hält die vom Bundestag beschlossene Regelung, nach der Alteigentümer ihre Grundstücke für 25 Prozent des Verkehrswertes zurückkaufen könnnen, für rechtlich und politisch falsch. Die Enteignung der Grundstücke sei ein Unrecht gewesen, das rückgängig gemacht werden müsse. Dies müsse kostenlos erfolgen.dpa

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