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Zu arm zum Glotzen

■ Die schwierige Befreiung von der Rundfunkgebühr Von M. P. Schaar

Wer hat, dem wird gegeben. Wer wenig hat, dem wird auch noch das letzte genommen. Sebastian Dörnatt (Name geändert) kann ein Liedlein davon singen. Denn der 27jährige Theologiestudent wollte sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Dörnatt verdient monatlich 968 Mark, hat feste Kosten wie Miete und Versicherungen in Höhe von 640 Mark. Verbleiben 328 Mark. Die NDR-Abteilung Rundfunkgebühren teilte ihm darob mit, man glaube ihm einfach nicht. Mit der Begründung: „Damit dürfte sich Ihr Lebensunterhalt kaum bestreiten lassen“, lehnten die Öffentlich-Rechtlichen sein Gesuch ab. Zukünftig solle er gefälligst an den NDR zahlen, und gleich am folgenden Tag kam die erste Zahlungsaufforderung der GEZ.

Der 27jährige kann es nicht fassen: „Ich habe doch alle Unterlagen eingereicht, mehr verdiene ich nicht!“ Mit Gelegenheitsjobs hält sich der Theologiestudent über Wasser, den geringen Verdienst nimmt er in Kauf, um mehr Zeit für andere Projekte zu haben. Sozialhilfe kann er als Student nicht beanspruchen. „Selbst schuld“, heißt es dazu beim zuständigen Sachbearbeiter. Wer Leistungen wie die Sozialhilfe nicht in Anspruch nehme, der müsse die Folgen selbst tragen. Denn Bemessungsgrundlage für die Gebührenbefreiung sei der Sozialhilfesatz, der zur Zeit bei monatlich 421 Mark liegt. Dörnatt verdient also 93 Mark zu wenig. Mit einer fingierten höheren Gehaltsabrechnung hätte er seinen Sozial-Antrag durchgekriegt.

500.000 NDR-Hörer sind gebührenbefreit, 90 Prozent der Anträge werden von den zuständigen Sozialämtern bearbeitet und sofort bewilligt. Monatlich 1000 Grenzfälle werden an die Sendeanstalt zur Entscheidung gesandt.

„Wer bekommt schon weniger als Sozialhilfe?“, fragt Rolf Hermerling zweifelnd. Es gebe Fälle, wo „jemand beispielsweise mehr Miete zahle, als er verdient, dann kann man diesem Antragsteller doch keinen Glauben schenken“, weiß der stellvertretende Abteilungsleiter zu berichten. Abgelehnten Antragstellern rät er aber zum Widerspruch: „In Einzelfällen kann es zu falschen Entscheidungen kommen.“ Den Weg des Widerspruchs zu gehen, ist nun auch Sebastian Dörnatt gezwungen.

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