■ Abschiebung: 17jähriger darf bleiben
Kassel (AFP) – Ausländerbehörden dürfen türkischen Jugendlichen nicht allein wegen ihrer Herkunft die Integrationsfähigkeit in Deutschland absprechen. „Auch türkische Jugendliche sind integrationsfähig“, heißt es in einem Eilbeschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Entscheidung wurde erforderlich, weil die Ausländerbehörde im Landkreis Limburg-Weilburg das Gegenteil behauptet hatte. Der VGH wies die Behörde in deutlicher Form zurecht: Die einem 17jährigen Türken angedrohte Abschiebung sei „offensichtlich rechtswidrig“.
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