Neue Hinweise auf Studien am UKE?

■ PatientInnenanwalt Funke wurde in den Krankenakten fündig / Rekonstruierte Behandlungspläne als Originale „verkauft“

„Es ist völlig unglaubwürdig, wenn jetzt so getan wird, als sei die Nachreichung von im nachhinein konstruierten Bestrahlungsunterlagen lediglich ein Versehen“, erklärte PatientInnenanwalt Wilhelm Funke gestern. Ihm seien die sogenannten Isodosis-Pläne von einer Mitarbeiterin der Wissenschaftsbehörde als Originale „verkauft“ worden. Das habe er auch schriftlich. Diese Pläne, die über die Dosisverteilung im Körper der PatientInnen Auskunft geben, wurden Gutachtern im Hinblick auf Falschbehandlungen vorgelegt. Originale aber haben in den meisten Fällen nie existiert, wie die Behörde jetzt herausfand (taz berichtete).

Mit einem entschiedenen „Nein“ reagierte Behördensprecher Tom Janssen gestern auf die Frage, ob die Behörde den Anwalt habe täuschen wollen. Es sei bedauerlich, wenn durch die Formulierung einer Mitarbeiterin dieser Eindruck entstanden sei. Das UKE sei darüber hinaus eindringlich gebeten worden, auch über eine andere neue Entdeckung des findigen Anwalts Auskunft zu geben. Dieser war in den Akten auf neue Hinweise auf „Studien“ gestoßen. Das UKE soll jetzt erklären, um was für eine Studie es sich handelt.

Nach all den Vorfällen in der Klinik will Funke, daß sich die Behörde von dem sogenannten Bauer-Gutachten von 1993 distanziert, das der gynäkologischen Radiologie bescheinigte: alles bestens! Die Behörde stützt sich nämlich in ihrer Erwiderung der Klagen von Anwalt Funke unter anderem auf dieses Gutachten. Jetzt will die Behörde prüfen, ob den Bauer-Gutachtern der nicht genehmigte Therapiesimulator hätte auffallen müssen. „Sollte die Behörde tatsächlich an diesem Gutachten festhalten, das nicht einmal das Fehlen der Isodosis-Pläne kritisiert hat, obwohl es bereits in den 80er Jahren zum Standard einer wissenschaftlichen Klinik gehörte, derartige Pläne bei einer Bestrahlung zu erstellen“, so der PatientInnenanwalt, dann müsse er ihr vorwerfen, ihr sei jedes Mittel recht, „berechtigte Schadenersatzansprüche“ der betroffenen Patientinnen abzulehnen.

Laut Röntgen- und laut Strahlenschutzverordnung müßte bei Strahlentherapien jeder Schritt dokumentiert werden, bestätigte auch Michael Bamberg, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Strahlentherapie, die derzeit die Vorfälle im UKE überprüft. Was richtig und was falsch sei, und wo manipuliert wurde, könnten die Experten aber auch anhand der im nachhinein errechneten Isodosis-Pläne rekonstruieren“, meinte er beruhigen zu können. Am 1. April will die Gesellschaft die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vorstellen. paf