: Den Hals in der Schlinge
Ein Kuß auf den Hals oder die Wange stellt nach einem Urteil des römischen Kassationsgerichts keinen in Italien strafbaren „Akt der Lüsternheit“ dar. Der oberste italienische Gerichtshof sprach damit einen Angestellten aus Cagliari frei, der seine Kollegin auf die entsprechenden Stellen ihres Körpers geküßt hatte. Wie der Mailänder Corriere della Sera am Freitag berichtete, war der Mann zuvor zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden: krasse sechzehn Monate. Die Richter am Kassationsgericht waren jedoch der Ansicht, sowohl der Hals als auch die Wange seien keine „erogenen Zonen“. Die beanstandeten Küsse seien deshalb keine sexuellen Übergriffe, zumal sie „flüchtig“ erfolgt seien. Heutzutage küßten sich sogar Schulkinder gegenseitig auf die Wange, argumentierte das Gericht. Auch ein öffentlich gegebener Kuß auf den Mund habe seinen ehemals „unanständigen“ Charakter längst verloren.Foto:D. Gust/Zenit
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