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Arab-Mitarbeiter verurteilt

■ Amtsrichter sieht Volksverhetzung in Brechmittel-Kritik

Zu einer Geldstrafe von 750 Mark ist gestern der Mitarbeiter des Antirassismus-Büros (Arab), Matthias B., vor dem Bremer Amtsgericht verurteilt worden. Amtsrichter Friedrich Wulf hielt ihn der Volksverhetzung für schuldig, weil er zum Kauf der Arab-Broschüre „Polizisten, die zum Brechen reizen“ aufgefordert haben soll (vgl. taz vom 13.3.).

„Die Schrift verletzt die Menschenwürde der Bremer Polizisten schon durch den bewußt doppeldeutigen Titel“, meinte Richter Wulf in der Urteilsbegründung. Auch in den Vorwürfen „rassistischer Sonderbehandlung“ und „regelrechter Menschenversuche“ sah er eine strafbare „Beschimpfung der Polizei“, die den „öffentlichen Frieden stören“ könne. Für die Verurteilung sei nicht von Belang, ob die vom Arab kritisierte zwangsweise Vergabe von Brechmitteln zulässig gewesen sei.

Matthias B. will Berufung gegen das Urteil einlegen. Die in der Broschüre erhobenen Vorwürfe könnten jederzeit ausführlich belegt werden. Amnesty International hatte bereits im Februar in einem Brief an Justizsenator Henning Scherf angekündigt, daß der Arab-Mitarbeiter auf die internationale Liste „politischer Gefangener“ gesetzt würde, wenn er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden sollte. Ase

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