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Steaks für Knackis

Hamm (dpa) – Der erste Strafsenat des OLG Hamm weiß es besser als britische Veterinäre. Das „Risiko einer Infektion mit Erregern der BSE-Seuche“, entschied die Kammer gestern, sei „derart gering“, daß ein „Nachweis der Unbedenklichkeit nicht gerechtfertigt“ sei. (Az.: 1 Vollz WS 164/95). Damit ist der Antrag eines Häftling abgelehnt, der bescheinigt haben wollte, daß im Gefängnis serviertes Fleisch von gesunden Tieren stammt. Häftlinge hätten zwar nicht die Wahl „sich anderweitig zu verpflegen“, damit würden sie aber „nicht in unzulässiger Weise benachteiligt“.

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