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Justiz: Wenig Änderungen

Bei der geplanten Länderfusion ist die Justiz „am allerwenigsten von einschneidenden Änderungen betroffen“. Das gilt insbesondere außerhalb der Ministerien, wie Justizsenatorin Peschel-Gutzeit betonte. Sobald nach der Volksabstimmung vom 5. Mai feststeht, daß es zur Fusion kommt, würden Berlin und Brandenburg schrittweise die Einrichtung der gemeinsamen Gerichte ebenso wie der Justizvollzugsanstalten und des Ministeriums vorbereiten, kündigte sie an. So werde sichergestellt, daß zum Zeitpunkt der Fusion die Handlungsfähigkeit der Justiz des neuen Landes sichergestellt ist.ADN

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