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Verwaltung abgefertigt

■ BVG bietet Abfindungsregelung an

Mit einer neuen Abfindungsregelung will die BVG ihre Verwaltung abspecken. Bis zu maximal 25 Monatsgehälter sollen Angestellte bekommen, wenn sie bis zum Oktober 1996 das Unternehmen verlassen. Arbeitern und spätentschlossenen Angestellten soll der Abschied von der BVG ab April 1997 immerhin noch mit 16 Monatsgehältern versüßt werden. Ausdrücklich ausgenommen von der Regelung ist nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Rüdiger vorm Walde das Personal für den Betrieb von Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Hintergrund der Regelung ist die Finanzmisere der BVG. Trotz aller Rationalisierungsmaßnahmen blieb am Jahresende 1995 ein Defizit von 1,2 Milliarden Mark, von dem nur 950 Millionen durch das Land Berlin ausgeglichen werden. Den Rest muß die BVG als Kredite aufnehmen oder einsparen. Da aber betriebsbedingte Kündigungen nicht möglich sind, bleibt neben Vorruhestand und Teilzeitarbeit nur das freiwillige Ausscheiden. Bis zum Jahr 1999 sollen daher die bislang noch knapp 20.000 Stellen auf 15.300 abgebaut werden. Die größten Potentiale dafür sieht die BVG in der Hauptverwaltung, wo von 2.100 Beschäftigten etwa 1.000 eingespart werden sollen. So könnte die Lohnabrechnung durch EDV- Einsatz wegrationalisiert werden. Größtes Problem der BVG ist dabei laut vorm Walde, daß sich für die Regelung besonders die MitarbeiterInnen interessieren werden, die die BVG eigentlich halten will: jung und gut ausgebildet. Da aber kann der Vorgesetzte nein sagen: Einen Rechtsanspruch auf die Abfindungsregelung gibt es nicht. Bernhard Pötter

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