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■ Mit Fruchtimport auf Du und DuBananen-Härtefall

Luxemburg (taz) – Die Europäische Union hat noch eine Chance, den großen Verfassungskonflikt um die Importrichtlinien der Bananenordnung zu vermeiden. Sie müßte der Hamburger Bananenhandelsfirma T. Port soviele Sonderlizenzen für die Einfuhr zubilligen, daß sie ihren Kampf gegen die 1993 eingeführte Marktordnung aufgibt.

Am Dienstag wurde vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage von T. Port verhandelt. Die Firma verlangt von der Kommission eine Härtefallregelung, weil ihr nach der EU-Bananenmarktordnung nur minimale Einfuhrlizenzen zustehen. Im entscheidenden Zeitraum von 1989 bis 1991 hatte Port kaum Bananen eingeführt, weil sein Händler vertragsbrüchig geworden war. Für die Zukunft wurden dem Betrieb dann nur Lizenzen in Höhe von 2.000 Tonnen pro Jahr zugeteilt, obwohl für das wirtschaftliche Überleben nach Ports Angaben 28.000 Tonnen erforderlich wären.

Brisanz erhält dieser ökonomisch eher unbedeutende Vorgang durch die Verbissenheit, mit der Firmenbesitzer Port sein Ziel verfolgt und die Unterstützung, die er durch deutsche Gerichte erfährt. Beim Bundesfinanzhof etwa fand der Bananenhändler in einem anderen Verfahren offene Ohren für sein Argument, die Bananenordnung verstoße gegen das internationale Freihandelsabkommen (GATT). Das oberste deutsche Finanzgericht setzte im Fall Port deshalb die Anwendung der ungebliebten Marktordnung aus. Eine ähnliche Entscheidung wird auch vom Bundesverfassungsgericht erwartet.

Die Chancen für Port, wenigstens eine EU-Härtefallregelung zu bekommen, stehen nicht schlecht. Rat und Kommission haben in Luxemburg übereinstimmend erklärt, daß bereits die geltende Bananenordnung eine Regelung für individuelle Härtefälle ermögliche. Port- Sprecher Clemens Deggelmann spottet: „Die haben Angst, daß die ganze Bananenordnung wegbricht.“ Aber warum hat Port bisher keine Sonderlizenzen bekommen? Die Kommission hat eine einleuchtende Antwort: „Port hat noch keinen förmlichen Antrag gestellt.“ Den versprach Ports Sprecher Deggelmann nachzureichen.

Doch bevor sich alles harmonisch aufzulösen schien, stellte der Prozeßvertreter der Kommission klar: „In unseren Augen ist Port kein Härtefall.“ Gegen einen Vertragsbruch der Zulieferer müsse sich jeder vernünftige Kaufmann absichern. Die britische Regierung setzte noch einen drauf: „Wenn man es binnen drei Jahren nicht schafft, Bananen einzuführen, dann ist das eben der Normalfall und keine Ausnahmesituation.“ Mit dem Urteil ist in einem Vierteljahr zu rechnen. Christian Rath

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