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Transsexuelle geschützt

■ Wegen Geschlechtsumwandlung dürfen sie nicht entlassen werden

Luxemburg (taz) – Die Geschlechtsumwandlung ist künftig kein Kündigungsgrund mehr. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof. Er stützte sein Urteil auf die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In Auslegung dieser Richtlinie entschieden die 15 (durchweg männlichen) Richter, daß auch Transsexuelle „aufgrund des Geschlechts“ diskriminiert werden. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch einen Fall in England. Frau P. war im April 1991 als Geschäftsführer einer Berufsschule in der britischen Grafschaft Cornwall eingestellt worden – äußerlich noch als Mann. Ein Jahr später teilte P. dem Schulleiter mit, daß sie eine Geschlechtsumwandlung plane. Sie begann mit einem „life test“, in dem sie sich wie eine Frau kleidete. Im Anschluß daran erfolgten mehrere chirurgische Eingriffe, die P. die körperlichen Merkmale einer Frau verleihen sollten.

Noch bevor die chirurgische Behandlung abgeschlossen war, erhielt P. die Kündigung. Das örtliche Arbeitsgericht, das P. daraufhin anrief, legte den Fall in Luxemburg vor. Eine direkte Anwendung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie schien nicht möglich. Denn der Arbeitgeber versicherte, er hätte P. auch dann entlassen, wenn sie vorher eine Frau gewesen wäre und sich einer Operation unterzogen hätte, um ein Mann zu werden. Der Gerichtshof erklärte die Richtlinie dagegen zu einer „Ausprägung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes“. Christian Rath

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