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Kein Antifa-Prozeß?

■ Verfahren gegen Autonome würde gegen Geldbußen eingestellt

Hannover (taz) – Der Mammutprozeß gegen die Göttinger autonome Antifa M, der im August vor dem Landgericht Lüneburg beginnen sollte, wird wahrscheinlich ausfallen. Die Staatsschutzkammer beim Landgericht hat jetzt den siebzehn Göttinger Autonomen, die angeblich Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen sein sollen, die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbußen von zusammen 100.000 Mark angeboten.

Die 17 Autonomen sollen darüber hinaus eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich von der Politik der Antifa M distanzieren und für ihre künftige politische Arbeit „Besserung“ geloben. Als weitere Strafe will das Land Niedersachsen bei einer Razzia 1994 beschlagnahmte Gegenstände, vor allem Computeranlagen, einbehalten.

Eine Distanzierungserklärung wollen die 17 Angeklagten keineswegs unterzeichen. „Eine Distanzierung von der erfolgreichen antifaschistischen Politik in Südostniedersachsen wird von der autonomen Antifa M abgelehnt“, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Erklärung. Es sind aber weitere Gespräche zwischen den Verteidigern der Angeklagten und dem Gericht geplant. Die Initiative zur Einstellung des Mammutverfahrens geht auf den Göttinger SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Oppermann zurück. Für die Gerichtsverhandlungen sind bis zu 131 Termine angesetzt und 13.929 Telefonate abgehört worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, die die Autonomen zunächst auch wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte, habe inzwischen einer Einstellung des Verfahrens gegen die drei Auflagen zugestimmt. Die Generalstaatsanwaltschaft beharrt aber auf einer Distanzierungserklärung. Jürgen Voges

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