Teilerfolg für Anwohner

■ Gericht: Verkehrsverwaltung muß Umleitungen für Brückenstraße prüfen

AnwohnerInnen der Brückenstraße haben mit einer Klage gegen die Verkehrspolitik einen Teilerfolg errungen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hob gestern frühere Ablehnungsbescheide der Straßenverkehrsbehörde gegen Einwände von Betroffenen auf. In seiner mündlichen Erläuterung habe das Gericht festgestellt, daß die Interessen der AnwohnerInnen nicht entsprechend gewürdigt worden seien, so der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Michael Görlich, gestern. Die Verkehrsverwaltung müsse nun prüfen, ob „Umleitungen oder andere verkehrliche Maßnahmen“ gegen Lärm- und Abgase in Frage kommen. Die Brückenstraße in Mitte gilt als eine der befahrensten Straßen Berlins. Die Anwohner hatten, vertreten durch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), am 2. Juni 1993 vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Zuvor war die Forderung nach einer Sperrung der Straße für den Verkehr – mit Ausnahme des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrzeugen der Polizei und der Rettungsdienste – von der Verkehrsverwaltung abgelehnt worden.

1995 hatte eine vom BUND vorgestellte Studie ergeben, daß die zulässigen Lärmwerte in der Brückenstraße zeitweise erheblich überschritten werden. Mit Gegenmaßnahmen ließ sich die Verkehrsverwaltung bislang Zeit. Auch ein Nachtfahrverbot für LKWs, das erst nach erheblichem politischem Druck erfolgte, wurde bis heute nicht umgesetzt.

Den gestrigen Richterspruch wertete der Rechtsanwalt der Betroffenen, Karsten Sommer, als Punktsieg. Zwar konnten sich die Kläger nicht mit ihrer Forderung nach konkreten Verkehrseinschränkungen – etwa einer Tempo-30-Zone und einem Nachtfahrverbot für Lastwagen und Motorräder – durchsetzen; doch die Aufforderung des Verwaltungsgerichts an die Verkehrsverwaltung, eine Eingabe von Bürgern erneut zu prüfen, könne nicht ohne Folgen bleiben.

„Für uns steht fest, daß verkehrsberuhigende Maßnahmen erfolgen müssen“, so Sommer. Schließlich sei das Gericht den Schlußfolgerungen der Senatsverwaltung für Verkehr nicht gefolgt, nach denen die Lärm- und Schadstoffbelastungen zumutbar und daher von den Anwohnern hinzunehmen seien. Severin Weiland